Rechtsprechung
BVerfG, 14.11.1991 - 2 BvR 1024/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 93b Abs. 2 Satz 1; GG Art. 103 Abs. 1
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung einer vom Gericht im Asylverfahren eingeholten nicht zum Gegenstand des Verfahrens gemachten Behördenauskunft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 09.04.1990 - AN 10 K 89.34777
- BVerfG, 14.11.1991 - 2 BvR 1024/90
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerfG, 14.11.1991 - 2 BvR 1024/90
Ist dies nicht geschehen und kann der Zugang der Auskunft nicht in anderer Weise - etwa dadurch, daß der Beschwerdeführer schriftlich auf die Auskunft erwidert hat - festgestellt werden, so ist den Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG nicht genügt (vgl. BVerfGE 36, 85 [87 f.]).Postsendungen können verlorengehen (vgl. BVerfGE 36, 85 [88 f.]).
- BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im …
Auszug aus BVerfG, 14.11.1991 - 2 BvR 1024/90
Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet, daß das Gericht seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse - einschließlich Presseberichten und Behördenauskünften - zugrundelegt, die von einem Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht im einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden und zu denen die Beteiligten sich äußern konnten (vgl. BVerfGE 70, 180 [189]). - BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen …
Auszug aus BVerfG, 14.11.1991 - 2 BvR 1024/90
Das Äußerungsrecht soll den Beteiligten Gelegenheit geben, auf eine bevorstehende gerichtliche Entscheidung Einfluß zu nehmen (vgl . BVerfGE 65, 227 [233]).
- VGH Baden-Württemberg, 26.05.1992 - A 12 S 434/92
Gewährung rechtlichen Gehörs in Asylverfahren - Erkenntnislisten
Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet, daß das Gericht seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse - einschließlich Presseberichten und Behördenauskünften - zugrundelegt, die im einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden (im Anschluß an BverfG, Beschluß vom 14.11.1991 - 2 BvR 1024/90 und BVerfGE 70, 180 (189).Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet, daß das Gericht seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse - einschließlich Presseberichten und Behördenauskünften - zugrundelegt, die von einem Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht im einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden und zu denen die Beteiligten sich äußern konnten (vgl BVerfG, Beschluß vom 14.11.1991 - 2 BvR 1024/90 - unter Hinweis auf BVerfGE 70, 180 (189)).
Denn in dieser Liste sind auch die Erkenntnismittel nicht alle einzeln bezeichnet, wie dies zur Gewährung des rechtlichen Gehörs nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14.11.1991 (a.a.O.) erforderlich gewesen wäre.
Hierzu gehört insbesondere die Kenntnis von der möglichen Verwertung der in anderen Verfahren festgestellten Tatsachen oder gewonnenen Beweisergebnisse einschließlich der hieraus etwa in tatsächlicher Hinsicht gezogenen Schlußfolgerungen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14.11.1991 - 2 BvR 1024/90 -, sowie BVerfGE 70, 180 (189), 20, 347 (349), 10, 177 (182 f.)).